1. |
Geltungsbereich |
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(a) |
Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich den
nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde, sowie auch bei allen künftigen
Geschäften. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. |
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(b) |
Streichungen einzelner Vertragspunkte sind nicht zulässig. |
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(c) |
Der Gerichtsstand ist in Köln. Es gilt das deutsche Recht
der Bundesrepublik Deutschland. |
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2. |
Angebote |
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(a) |
Alle Angebote der Firma UP-Multimedia-Service gelten 7 Tage
ab Angebotsdatum. |
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(b) |
Werden von dem Mieter Änderungen im Angebot vorgenommen, wird
das Angebot ungültig und es bedarf eines neuen Angebotes von uns. |
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(c) |
Alle Angebote gelten von UP-Multimedia-Service nur als rechtskräftig,
wenn der Mieter diese mit Ort, Datum und Unterschrift an uns zurück gesandt
hat. |
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(d) |
Durch Angaben von Falschadressen werden alle Verträge ungültig. |
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3. |
Preise |
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(a) |
Unsere Preise verstehen sich pro Stück/Einheit, soweit nicht
gesondert schriftlich vereinbart, als reine Nettopreise in Euro, zuzüglich
der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer (falls nicht anders vereinbart). |
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(b) |
Mit dem Erscheinen eines neuen Katalogs/Preisliste verlieren
alle vorherigen Kataloge/Preislisten ihre Gültigkeit. |
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(c) |
Alle Angebote gelten von UP-Multimedia-Service nur als rechtskräftig,
wenn der Mieter diese mit Ort, Datum und Unterschrift an uns zurück gesandt
hat. |
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(d) |
Wird das Mietequipment nicht wie vereinbart zur richtigen
Zeit am richtigen Ort zurückgegeben, so wird dem Mieter ohne vorherige Ankündigung
jeder neue Miettag in Rechnung gestellt. |
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(e) |
Alle Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des
Mieters. Die Rücksendung hat frei Haus an die Adresse des Vermieters zu
erfolgen. Der Mieter trägt die Transportgefahr. |
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4. |
Zahlungsweise |
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(a) |
Der komplette Mietpreis ist bei Abholung/Anlieferung in Bar
zu entrichten. Schecks aller Art werden nicht akzeptiert. |
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(b) |
Bei Neukunden wird die Ware nur gegen Bezahlung des Mietpreises
herausgegeben. |
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(c) |
Werden von UP-Multimedia-Service Kautionen erhoben, sind diese
bei Abholung/Anlieferung zu bezahlen. Der volle Kautionsbetrag wird erst
dann an den Mieter zurückgezahlt, wenn das Mietequipment in einwandfreiem
Zustand zurückgegeben und/oder von uns abgeholt wird. Die Auszahlung kann
in Bar oder per Überweisung erfolgen. |
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(d) |
Wird eine andere Zahlungsweise vereinbart, so bedarf dieses
der Schriftform. |
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(e) |
Der Mieter tritt ohne weitere Zahlungserinnerung nach Ablauf
von 7 Tagen, nach dem Auslieferungsdatum in Zahlungsverzug. Nach Ablauf
von 30 Tagen wird die Forderung von UP-Multimedia-Service automatisch an
unser Inkassobüro weitergeleitet. Alle daraus entstehenden Kosten gehen
zu Lasten des Mieters (Schuldners). |
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5. |
Abholung/Auslieferung |
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(a) |
Das gemietete Equipment wird von UP-Multimedia-Service nur
gegen Bezahlung und Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises herausgegeben.
(Ausgenommen bereits vorhandene Stammkunden) |
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(b) |
Verbindliche Termine müssen mit UP-Multimedia-Service schriftlich
vereinbart werden. |
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(c) |
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung bzw. Entgegennahme
des gemieteten Equipment's durch den Mieter. Sie endet durch die Entgegennahme
des Vermieters am Folgetag (bis spätestens 12.00 Uhr). |
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(d) |
Berechnungsgrundlage für den Mietpreis ist immer ein Miettag
(Zeitpunkt der Entgegennahme des Equipment's bis Rückgabe am Folgetag).
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(e) |
Der Mieter ist verpflichtet zu den vereinbarten Zeitpunkten
und Abholungsorten pünktlich zu erscheinen. Änderungen müssen frühzeitig
mit UP-Multimedia-Service abgeklärt werden. Sollte die Rückgabe bis zum
angegeben Zeitpunkt nicht erfolgt sein - auch bei Vorliegen höherer Gewalt
erhöht sich der Mietpreis um einen Folgetag, bzw. um ein Vielfaches eines
Folgetages. |
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(f) |
Sollte unser Personal am Vertragstag - aus Gründen höherer
Gewalt - nicht rechtzeitig liefern können, so können an uns keine Regressansprüche
gestellt werden. |
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(g) |
Ersatz: Falls das gewünschte Equipment am Miettag nicht zur
Verfügung steht, in Reparatur oder vom vorherigen Mieter nicht rechtzeitig
retourniert worden ist, ist der Vermieter bemüht, für gleichwertigen Ersatz
zu sorgen und den Mieter frühstmöglich zu benachrichtigen. Für fehlende
Mietgegenstände kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. |
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6. |
Mietequipment |
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(a) |
UP-Multimedia-Service bleibt immer Eigentümer des Mietequipments.
Verpfändungen oder Veräußerungen an Dritte sind gesetzeswidrig. |
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(b) |
Unser Equipment wird in einwandfreiem und funktionsfähigem
Zustand herausgegeben. Vor der Herausgabe wird jedes Equipment auf Funktionsfähigkeit
geprüft. |
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(c) |
Jede Art von Änderungen an unserem Equipment durch den Mieter
oder dritte Personen sind unzulässig und untersagt. Reparaturen dürfen nur
durch unser Servicepersonal durchgeführt werden. |
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7. |
Rückgabe |
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(a) |
Das Equipment ist in dem Zustand an uns zurückzugeben wie
es unser Lager verlassen hat. |
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(b) |
Der Mieter erhält nach der Rückgabe ein Mietequipment-Rückgabe-Formular.
In diesem Formular werden alle entstandenen Sachmängel, z.B. Equipmentverluste,
Verbrauchsmaterialien notiert. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift
die Richtigkeit des Formular-Inhaltes. |
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(c) |
Bei kleineren Verlusten, Schäden oder nicht ordnungsgemäßem
Umgang mit Equipment/Kabel/Leitungen ist der Mieter verpflichtet den Aufwandsbetrag/Schadensersatz
sofort in Bar zu entrichten. Bei größeren Schäden wird dem Mieter eine Rechnung
zugesandt, die er binnen 7 Tagen zu begleichen hat. |
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8. |
Haftung |
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(a) |
Das gemietete Equipment ist grundsätzlich nicht über UP-Multimedia-Service
versichert . |
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(b) |
Der Mieter verpflichtet sich, die Veranstaltung mit der notwendigen
Sorgfalt so vorzubereiten, dass Dritte und Equipment nicht zu Schaden kommen
können. UP-Multimedia-Service übernimmt keine Haftung für nicht ordnungsgemäße
Verlegung von Kabeln und Stromleitungen. |
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(c) |
Der Mieter übernimmt die Haftung vom Zeitpunkt des Lagerausgangs
bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs und haftet in vollem Umfang für entstandene
Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse,
Drittpersonen, Diebstahl etc...) |
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(d) |
Der Mieter verpflichtet sich für die Dauer der Reparatur bzw.
Wiederbeschaffung, des durch Ihn entstandenen Schaden bzw. Verlustes, eine
Aufwandsentschädigung in Höhe des Mietpreises für jeden Ausfalltag zu zahlen.
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(e) |
Bei Schäden, die aus nicht fachgerechter Bedienung resultieren,
haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes bzw. des Reparatur-
und Ausfallwertes. |