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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Vermietung

1. Geltungsbereich
  (a) Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde, sowie auch bei allen künftigen Geschäften. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  (b) Streichungen einzelner Vertragspunkte sind nicht zulässig.
  (c) Der Gerichtsstand ist in Köln. Es gilt das deutsche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
     
2. Angebote
  (a) Alle Angebote der Firma UP-Multimedia-Service gelten 7 Tage ab Angebotsdatum.
  (b) Werden von dem Mieter Änderungen im Angebot vorgenommen, wird das Angebot ungültig und es bedarf eines neuen Angebotes von uns.
  (c) Alle Angebote gelten von UP-Multimedia-Service nur als rechtskräftig, wenn der Mieter diese mit Ort, Datum und Unterschrift an uns zurück gesandt hat.
  (d) Durch Angaben von Falschadressen werden alle Verträge ungültig.
     
3. Preise
  (a) Unsere Preise verstehen sich pro Stück/Einheit, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, als reine Nettopreise in Euro, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer (falls nicht anders vereinbart).
  (b) Mit dem Erscheinen eines neuen Katalogs/Preisliste verlieren alle vorherigen Kataloge/Preislisten ihre Gültigkeit.
  (c) Alle Angebote gelten von UP-Multimedia-Service nur als rechtskräftig, wenn der Mieter diese mit Ort, Datum und Unterschrift an uns zurück gesandt hat.
  (d) Wird das Mietequipment nicht wie vereinbart zur richtigen Zeit am richtigen Ort zurückgegeben, so wird dem Mieter ohne vorherige Ankündigung jeder neue Miettag in Rechnung gestellt.
  (e) Alle Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Rücksendung hat frei Haus an die Adresse des Vermieters zu erfolgen. Der Mieter trägt die Transportgefahr.
     
4. Zahlungsweise
  (a) Der komplette Mietpreis ist bei Abholung/Anlieferung in Bar zu entrichten. Schecks aller Art werden nicht akzeptiert.
  (b) Bei Neukunden wird die Ware nur gegen Bezahlung des Mietpreises herausgegeben.
  (c) Werden von UP-Multimedia-Service Kautionen erhoben, sind diese bei Abholung/Anlieferung zu bezahlen. Der volle Kautionsbetrag wird erst dann an den Mieter zurückgezahlt, wenn das Mietequipment in einwandfreiem Zustand zurückgegeben und/oder von uns abgeholt wird. Die Auszahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen.
  (d) Wird eine andere Zahlungsweise vereinbart, so bedarf dieses der Schriftform.
  (e) Der Mieter tritt ohne weitere Zahlungserinnerung nach Ablauf von 7 Tagen, nach dem Auslieferungsdatum in Zahlungsverzug. Nach Ablauf von 30 Tagen wird die Forderung von UP-Multimedia-Service automatisch an unser Inkassobüro weitergeleitet. Alle daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters (Schuldners).
     
5. Abholung/Auslieferung
  (a) Das gemietete Equipment wird von UP-Multimedia-Service nur gegen Bezahlung und Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises herausgegeben. (Ausgenommen bereits vorhandene Stammkunden)
  (b) Verbindliche Termine müssen mit UP-Multimedia-Service schriftlich vereinbart werden.
  (c) Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung bzw. Entgegennahme des gemieteten Equipment's durch den Mieter. Sie endet durch die Entgegennahme des Vermieters am Folgetag (bis spätestens 12.00 Uhr).
  (d) Berechnungsgrundlage für den Mietpreis ist immer ein Miettag (Zeitpunkt der Entgegennahme des Equipment's bis Rückgabe am Folgetag).
  (e) Der Mieter ist verpflichtet zu den vereinbarten Zeitpunkten und Abholungsorten pünktlich zu erscheinen. Änderungen müssen frühzeitig mit UP-Multimedia-Service abgeklärt werden. Sollte die Rückgabe bis zum angegeben Zeitpunkt nicht erfolgt sein - auch bei Vorliegen höherer Gewalt erhöht sich der Mietpreis um einen Folgetag, bzw. um ein Vielfaches eines Folgetages.
  (f) Sollte unser Personal am Vertragstag - aus Gründen höherer Gewalt - nicht rechtzeitig liefern können, so können an uns keine Regressansprüche gestellt werden.
  (g) Ersatz: Falls das gewünschte Equipment am Miettag nicht zur Verfügung steht, in Reparatur oder vom vorherigen Mieter nicht rechtzeitig retourniert worden ist, ist der Vermieter bemüht, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen und den Mieter frühstmöglich zu benachrichtigen. Für fehlende Mietgegenstände kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
     
6. Mietequipment
  (a) UP-Multimedia-Service bleibt immer Eigentümer des Mietequipments. Verpfändungen oder Veräußerungen an Dritte sind gesetzeswidrig.
  (b) Unser Equipment wird in einwandfreiem und funktionsfähigem Zustand herausgegeben. Vor der Herausgabe wird jedes Equipment auf Funktionsfähigkeit geprüft.
  (c) Jede Art von Änderungen an unserem Equipment durch den Mieter oder dritte Personen sind unzulässig und untersagt. Reparaturen dürfen nur durch unser Servicepersonal durchgeführt werden.
     
7. Rückgabe
  (a) Das Equipment ist in dem Zustand an uns zurückzugeben wie es unser Lager verlassen hat.
  (b) Der Mieter erhält nach der Rückgabe ein Mietequipment-Rückgabe-Formular. In diesem Formular werden alle entstandenen Sachmängel, z.B. Equipmentverluste, Verbrauchsmaterialien notiert. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit des Formular-Inhaltes.
  (c) Bei kleineren Verlusten, Schäden oder nicht ordnungsgemäßem Umgang mit Equipment/Kabel/Leitungen ist der Mieter verpflichtet den Aufwandsbetrag/Schadensersatz sofort in Bar zu entrichten. Bei größeren Schäden wird dem Mieter eine Rechnung zugesandt, die er binnen 7 Tagen zu begleichen hat.
     
8. Haftung
  (a) Das gemietete Equipment ist grundsätzlich nicht über UP-Multimedia-Service versichert .
  (b) Der Mieter verpflichtet sich, die Veranstaltung mit der notwendigen Sorgfalt so vorzubereiten, dass Dritte und Equipment nicht zu Schaden kommen können. UP-Multimedia-Service übernimmt keine Haftung für nicht ordnungsgemäße Verlegung von Kabeln und Stromleitungen.
  (c) Der Mieter übernimmt die Haftung vom Zeitpunkt des Lagerausgangs bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs und haftet in vollem Umfang für entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Drittpersonen, Diebstahl etc...)
  (d) Der Mieter verpflichtet sich für die Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung, des durch Ihn entstandenen Schaden bzw. Verlustes, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Mietpreises für jeden Ausfalltag zu zahlen.
  (e) Bei Schäden, die aus nicht fachgerechter Bedienung resultieren, haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes bzw. des Reparatur- und Ausfallwertes.
     
9. Kündigung
  (a) Eine Kündigung des Vertrages ist nur schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail möglich. Hierbei ist eine Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss einzuhalten. Es gilt das Datum der Auftragsbestätigung.
  (b) Sollte diese Frist nicht gewahrt werden - ausgenommen bei Vorliegen höherer Gewalt - so wird eine Aufwandsentschädigung fällig und zwar in Höhe von:
    Vertragsrücktritt 3 Tage vor dem Miettag - 25% des Bruttobetrages
    Vertragsrücktritt 2 Tage vor dem Miettag - 50% des Bruttobetrages
    Vertragsrücktritt 1 Tag vor dem Miettag - 100% des Bruttobetrages

Köln, den 20.12.2006 UP Multimedia Service - Sound and Lights
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